Weitere Entscheidungen unten: BGH, 27.04.2010 | BGH, 24.03.2010 | AG Köln, 17.06.2008

Rechtsprechung
   AG Köln, 09.04.2008 - 220 C 152/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,31953
AG Köln, 09.04.2008 - 220 C 152/07 (https://dejure.org/2008,31953)
AG Köln, Entscheidung vom 09.04.2008 - 220 C 152/07 (https://dejure.org/2008,31953)
AG Köln, Entscheidung vom 09. April 2008 - 220 C 152/07 (https://dejure.org/2008,31953)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Miete kann bei herabgesetzter Tauglichkeit während der Wintermonate und außerhalb der üblichen Heizperiode wegen mangelhafter Beheizung der Wohnung gemindert werden; Mietminderung wegen mangelhafter Beheizung der Wohnung während der Wintermonate und außerhalb der ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    3 % Mietminderung wegen eines unterdimensionierten elektronischen Durchlauferhitzers; mangelhafte Warmwasserversorgung; in der Regel kein Mietmangel bei Ausfall der Heizung außerhalb der Heizperiode; Anspruch auf Beheizung außerhalb der Heizperiode bei Außentemperaturen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Ausreichende Dimensionierung des Durchlauferhitzers

Papierfundstellen

  • WuM 2010, 384
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 06.04.2005 - XII ZR 225/03

    Einbeziehung der Nebenkosten in die Minderung des Mietzinses

    Auszug aus AG Köln, 09.04.2008 - 220 C 152/07
    Die Bemessungsgrundlage der Minderung ist die Bruttomiete, also der Mietzins einschließlich aller Nebenkosten (BGH, Urt. v. 06.04.2005, Az: XII ZR 225/03, juris).
  • BGH, 29.10.1986 - VIII ZR 144/85

    Pflicht des Mieters zur Entrichtung des Mietzinses während der Beseitigung von

    Auszug aus AG Köln, 09.04.2008 - 220 C 152/07
    Ansonsten weisen die Beklagten zwar zurecht darauf hin, dass die Minderung des Mietzinses kraft Gesetzes eintritt und es somit nicht darauf ankommt, ob der Mieter die Mietsache, wäre sie in einem mangelfreien Zustand gewesen, tatsächlich genutzt hätte (BGH, Urt. v. 11.02.1958, Az.: VIII ZR 12/57, NJW 1958, 785; BGH, Urt. v. 29.10.1986, Az.: VIII ZR 144/85, juris; OLG Hamm, Urt. v. 28.09.1994, Az.: 30 U 45/94, juris).
  • BGH, 11.02.1958 - VIII ZR 12/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus AG Köln, 09.04.2008 - 220 C 152/07
    Ansonsten weisen die Beklagten zwar zurecht darauf hin, dass die Minderung des Mietzinses kraft Gesetzes eintritt und es somit nicht darauf ankommt, ob der Mieter die Mietsache, wäre sie in einem mangelfreien Zustand gewesen, tatsächlich genutzt hätte (BGH, Urt. v. 11.02.1958, Az.: VIII ZR 12/57, NJW 1958, 785; BGH, Urt. v. 29.10.1986, Az.: VIII ZR 144/85, juris; OLG Hamm, Urt. v. 28.09.1994, Az.: 30 U 45/94, juris).
  • OLG Hamburg, 02.11.1988 - 4 U 150/88

    Nebenkosten bei gewerblicher Miete; Abrechnungszeitraum; Rückständige

    Auszug aus AG Köln, 09.04.2008 - 220 C 152/07
    Gleichwohl konnte das Gericht die Klage hinsichtlich der Vorauszahlungen nicht abweisen, weil die Klägerin noch die Möglichkeit hat, ihre Klage im Wege einer Klageänderung auf den sich aus der Betriebskosten-Abrechnung ergebenden Saldo umzustellen (OLG Hamburg, Beschl. v. 02.11.1988, Az.: 4 U 150/88, juris).
  • OLG Düsseldorf, 09.03.2000 - 10 U 194/98

    Anforderungen an den Inhalt einer Bankbürgschaft als Mietkaution

    Auszug aus AG Köln, 09.04.2008 - 220 C 152/07
    Folglich gehen die Ansprüche auf die Vorauszahlungen mit dem Eintritt der Abrechnungsreife unter (OLG Düsseldorf, Urt. v. 09.03.2000, Az.: 10 U 194/98, juris).
  • AG Uelzen, 09.04.1986 - 4a C 272/86
    Auszug aus AG Köln, 09.04.2008 - 220 C 152/07
    Hiervon ist erst auszugehen, wenn die Außentemperatur an mindestens drei aufeinander folgenden Tage weniger als 12 Grad Celsius beträgt (AG Uelzen, Urt. v. 09.04.1986, Az.: 4a C 272/86, juris).
  • OLG Hamm, 28.09.1994 - 30 U 45/94
    Auszug aus AG Köln, 09.04.2008 - 220 C 152/07
    Ansonsten weisen die Beklagten zwar zurecht darauf hin, dass die Minderung des Mietzinses kraft Gesetzes eintritt und es somit nicht darauf ankommt, ob der Mieter die Mietsache, wäre sie in einem mangelfreien Zustand gewesen, tatsächlich genutzt hätte (BGH, Urt. v. 11.02.1958, Az.: VIII ZR 12/57, NJW 1958, 785; BGH, Urt. v. 29.10.1986, Az.: VIII ZR 144/85, juris; OLG Hamm, Urt. v. 28.09.1994, Az.: 30 U 45/94, juris).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 27.03.2003 - 204 C 349/02

    Mietminderung bei überraschenden Schwankungen der Wassertemperatur beim Duschen

    Auszug aus AG Köln, 09.04.2008 - 220 C 152/07
    Die unzureichende Versorgung einer Wohnung mit Warmwasser ist ein Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch mindert (vgl. LG Berlin, Beschl. v. 18.12.1990, Az.: 64 T 187/90; AG Charlottenburg, Urt. v. 27.03.2003, Az.: 204 C 349/02, beide juris).
  • LG Berlin, 18.12.1990 - 64 T 187/90

    Mietminderung bei Unterbrechung der Warmwasserzufuhr beim Duschen

    Auszug aus AG Köln, 09.04.2008 - 220 C 152/07
    Die unzureichende Versorgung einer Wohnung mit Warmwasser ist ein Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch mindert (vgl. LG Berlin, Beschl. v. 18.12.1990, Az.: 64 T 187/90; AG Charlottenburg, Urt. v. 27.03.2003, Az.: 204 C 349/02, beide juris).
  • LG Kassel, 24.02.1987 - 1 T 17/87

    Mietminderung bei Ausfall der Heizung in den Wintermonaten

    Auszug aus AG Köln, 09.04.2008 - 220 C 152/07
    Eine etwaige Fehlfunktion der Heizung begründet in der Regel nur während der üblichen Heizperiode, nicht jedoch während der übrigen Jahreszeit einen Mangel der Mietsache (vgl. LG Kassel, Beschl. v. 24.02.1987, Az.: 1 T 17/87, 1 S 26/87; LG Hannover, Urt. v. 19.12.1979, Az.: 11 S 296/79; AG Bad Segeberg, Urt. v. 29.09.1976, Az.: 12 C 35/76; AG Münster, Urt. v. 05.05.1987, Az.: 28 C 330/86; alle juris).
  • LG Hannover, 19.12.1979 - 11 S 296/79

    Mietminderung bei Ausfall der Heizung im Schlafzimmer

  • AG Bad Segeberg, 29.09.1976 - 12 C 35/76

    Mietminderung bei mangelnder Heizleistung und Raumtemperatur im Winter unter 20

  • AG Münster, 05.05.1987 - 28 C 330/86

    Mietminderung bei unzureichender Heizleistung in Elterschlafzimmer und

  • LG Berlin, 21.09.2015 - 18 S 272/14

    Wohnraummiete: Bestimmung der Minderungshöhe bei mehreren Mängeln;

    Soweit sich die Beklagte wegen der Mängel der Einbauküche auf eine Entscheidung des Landgerichts Berlin GE 2008, 1567, beruft, ist diese Entscheidung unter der angegebenen Fundstelle bereits nicht auffindbar.
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Rechtsprechung
   BGH, 27.04.2010 - IX ZB 267/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,5321
BGH, 27.04.2010 - IX ZB 267/08 (https://dejure.org/2010,5321)
BGH, Entscheidung vom 27.04.2010 - IX ZB 267/08 (https://dejure.org/2010,5321)
BGH, Entscheidung vom 27. April 2010 - IX ZB 267/08 (https://dejure.org/2010,5321)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 6 InsO, § 7 InsO, § 295 Abs 1 Nr 1 InsO, § 296 Abs 1 S 1 InsO, § 574 Abs 1 S 1 Nr 1 ZPO
    Restschuldbefreiungsverfahren: Rechtsbeschwerde zur Klärung des Umfangs und der Glaubhaftmachung angemessener Erwerbsbemühungen eines beschäftigungslosen Schuldners

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Umfang des Nachweises des Bemühens um eine angemessene Erwerbstätigkeit bei einem beschäftigungslosen Schuldner im Insolvenzverfahren als klärungsbedürftige Rechtsfrage

  • rewis.io

    Restschuldbefreiungsverfahren: Rechtsbeschwerde zur Klärung des Umfangs und der Glaubhaftmachung angemessener Erwerbsbemühungen eines beschäftigungslosen Schuldners

  • ra.de
  • rewis.io

    Restschuldbefreiungsverfahren: Rechtsbeschwerde zur Klärung des Umfangs und der Glaubhaftmachung angemessener Erwerbsbemühungen eines beschäftigungslosen Schuldners

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 295 Abs. 1 Nr. 1
    Umfang des Nachweises des Bemühens um eine angemessene Erwerbstätigkeit bei einem beschäftigungslosen Schuldner im Insolvenzverfahren als klärungsbedürftige Rechtsfrage

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bemühungen des Schuldners um angemessene Tätigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2010, 693
  • WuM 2010, 384
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.05.2009 - IX ZB 133/07

    Unzureichender Verdienst eines Schuldners in der Wohlverhaltensphase mit der von

    Auszug aus BGH, 27.04.2010 - IX ZB 267/08
    In der Senatsrechtsprechung ist anerkannt, dass ein beschäftigungsloser Schuldner gemäß § 295 Abs. 1 Nr. 1 InsO gehalten ist, sich nachweisbar um eine angemessene Erwerbstätigkeit zu bemühen, um den Verschuldensvorwurf zu entkräften (BGH, Beschl. v. 7. Mai 2009 - IX ZB 133/07, WM 2009, 1291 f Rn. 5; v. 14. Januar 2010 - IX ZB 242/06, WM 2010, 426 Rn. 5).

    Das Beschwerdegericht ist einzelfallbezogen davon ausgegangen, dass sich die beschäftigungslose Schuldnerin nicht nachweisbar um eine angemessene Erwerbstätigkeit bemüht hat und mithin der Verschuldensvorwurf des § 295 Abs. 1 Nr. 1, § 296 Abs. 1 Satz 1 InsO nicht entkräftet wurde (vgl. BGH, Beschl. v. 7. Mai 2009 - IX ZB 133/07, aaO; v. 14. Januar 2010 - IX ZB 242/06, aaO).

  • BGH, 14.01.2010 - IX ZB 242/06

    Restschuldbefreiung: Pflicht des teilzeitbeschäftigten Schuldners zur Bemühung um

    Auszug aus BGH, 27.04.2010 - IX ZB 267/08
    In der Senatsrechtsprechung ist anerkannt, dass ein beschäftigungsloser Schuldner gemäß § 295 Abs. 1 Nr. 1 InsO gehalten ist, sich nachweisbar um eine angemessene Erwerbstätigkeit zu bemühen, um den Verschuldensvorwurf zu entkräften (BGH, Beschl. v. 7. Mai 2009 - IX ZB 133/07, WM 2009, 1291 f Rn. 5; v. 14. Januar 2010 - IX ZB 242/06, WM 2010, 426 Rn. 5).

    Das Beschwerdegericht ist einzelfallbezogen davon ausgegangen, dass sich die beschäftigungslose Schuldnerin nicht nachweisbar um eine angemessene Erwerbstätigkeit bemüht hat und mithin der Verschuldensvorwurf des § 295 Abs. 1 Nr. 1, § 296 Abs. 1 Satz 1 InsO nicht entkräftet wurde (vgl. BGH, Beschl. v. 7. Mai 2009 - IX ZB 133/07, aaO; v. 14. Januar 2010 - IX ZB 242/06, aaO).

  • BGH, 19.05.2011 - IX ZB 224/09

    Restschuldbefreiung: Anforderungen an die Bewerbungsbemühungen des Schuldners

    Welchen Umfang die Bemühungen des Schuldners im Einzelnen aufweisen müssen, um eine hinreichende Arbeitsplatzsuche belegen zu können, lässt sich nicht allgemein gültig klären, sondern ist unter Berücksichtigung branchenbezogener, regionaler und individueller Umstände einzelfallbezogen zu beurteilen, wie der Senat bereits entschieden hat (BGH, Beschluss vom 27. April 2010 - IX ZB 267/08, NZI 2010, 693 Rn. 2).
  • BGH, 11.10.2012 - IX ZB 138/11

    Berücksichtigung der Verletzung der Erwerbsobliegenheit bei der

    Dem Schuldner, der sich trotz mangelnden Erfolgs seiner selbständigen Tätigkeit nicht bemüht hat, eine nach seiner Qualifikation und den Verhältnissen des Arbeitsmarktes mögliche Beschäftigung zu erlangen, kann wegen Verletzung der Erwerbsobliegenheit keine Restschuldbefreiung gewährt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 27. April 2010 - IX ZB 267/08, NZI 2010, 693 Rn. 2).

    Entgegen der Ansicht der Rechtsbeschwerde kommt der Frage, welche näheren Anforderungen an die Bemühungen um eine abhängige Beschäftigung bei einem selbständig tätigen Schuldner zu stellen sind, keine rechtsgrundsätzliche Bedeutung zu (vgl. BGH, Beschluss vom 27. April 2010, aaO; vom 19. Mai 2011 - IX ZB 224/09, WM 2011, 1338 Rn. 17 f).

  • BGH, 10.02.2011 - IX ZB 235/08

    Vortrag zum Verschulden des Insolvenzschuldners durch den Gläubiger bei einem

    Gleiches gilt für die in § 295 Abs. 1 InsO geregelten Obliegenheiten des abhängig beschäftigten Schuldners (vgl. BGH, Beschluss vom 27. April 2010 - IX ZB 267/08, NZI 2010, 693 Rn. 2).
  • BGH, 08.03.2012 - IX ZB 126/10

    Kriterien für das Vorliegen eines Verstoßes gegen das Willkürverbot hinsichtlich

    Die von der Rechtsbeschwerde aufgeworfene Frage, ob die Aufnahme einer freien Mitarbeit den Anforderungen des § 295 InsO genügen kann, lässt sich nicht allgemein gültig klären, sondern ist unter Berücksichtigung branchenbezogener, regionaler und individueller Umstände einzelfallbezogen zu beurteilen (vgl. BGH, Beschluss vom 27. April 2010 - IX ZB 267/08, NZI 2010, 693 Rn. 2).
  • AG Köln, 15.01.2015 - 74 IK 5/10

    Versagung der Restschuldbefreiung, Erwerbsobliegenheit, angemessene

    Hierbei ist es Sache des Schuldners, die von ihm geltend gemachten Maßnahmen zur Erlangung einer angemessenen Erwerbsmöglichkeit gegenüber dem Insolvenzgericht nachvollziehbar darzulegen und mit geeigneten Beweismitteln wie schriftlichen Bewerbungsgesuchen und hierauf bezogenen Antwortschreiben der Arbeitgeber nachzuweisen (BGH, Beschl. v. 27.04.2010, IX ZB 267/08, NZI 2010, 693).
  • LG Ulm, 20.08.2010 - 3 T 25/10

    Versagung der Restschuldbefreiung gegenüber einem selbstständigen Schuldner wegen

    Dazu ist in der Rechtsprechung ebenfalls anerkannt, dass ein Schuldner in diesem Fall gehalten ist, sich nachweisbar um eine angemessene Erwerbstätigkeit zu bemühen, um den Verschuldensvorwurf zu entkräften (BGH vom 27.04.2010, IX ZB 267/08, WuM 2010, 384).
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Rechtsprechung
   BGH, 24.03.2010 - VIII ZR 60/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,7953
BGH, 24.03.2010 - VIII ZR 60/09 (https://dejure.org/2010,7953)
BGH, Entscheidung vom 24.03.2010 - VIII ZR 60/09 (https://dejure.org/2010,7953)
BGH, Entscheidung vom 24. März 2010 - VIII ZR 60/09 (https://dejure.org/2010,7953)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 242 BGB, § 313 BGB, § 812 Abs 1 S 1 Alt 1 BGB, § 8a WoBindG, § 10 WoBindG
    Wohnraummietvertrag: Anpassung wegen Fehlens der Geschäftsgrundlage hinsichtlich zulässiger Mieterhöhung bei gemeinschaftlichem Irrtum der Parteien über eine Mietpreisbindung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rückforderung jahrelang vorbehaltlos gezahlter Mieterhöhungsbeträge; Anforderungen an einen Umbau unter wesentlichem Bauaufwand i.S.d. § 17 Abs. 1 S. 2 Zweites Wohnungsbaugesetz (II. WoBauG); Mietpreisgebundenheit einer Wohnung als Geschäftsgrundlage eines Vertrages

  • grundeigentum-verlag.de

    Vertragsanpassung bei Unwirksamkeit von Mieterhöhungen in langjährigem Mietverhältnis; Altbau statt Neubau

  • rewis.io

    Wohnraummietvertrag: Anpassung wegen Fehlens der Geschäftsgrundlage hinsichtlich zulässiger Mieterhöhung bei gemeinschaftlichem Irrtum der Parteien über eine Mietpreisbindung

  • ra.de
  • rewis.io

    Wohnraummietvertrag: Anpassung wegen Fehlens der Geschäftsgrundlage hinsichtlich zulässiger Mieterhöhung bei gemeinschaftlichem Irrtum der Parteien über eine Mietpreisbindung

  • rechtsportal.de

    Rückforderung jahrelang vorbehaltlos gezahlter Mieterhöhungsbeträge; Anforderungen an einen Umbau unter wesentlichem Bauaufwand i.S.d. § 17 Abs. 1 S. 2 II. WoBauG; Mietpreisgebundenheit einer Wohnung als Geschäftsgrundlage eines Vertrages

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Vertragsanpassung bei irriger Annahme einer Mietpreisbindung!

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WuM 2010, 384
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.02.2006 - VIII ZR 304/04

    Störung der Geschäftsgrundlage des Verkaufs von Geschäftsanteilen durch Aufnahme

    Auszug aus BGH, 24.03.2010 - VIII ZR 60/09
    a) Die Geschäftsgrundlage eines Vertrages wird nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gebildet durch die bei Vertragsschluss bestehenden gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien oder die dem Geschäftsgegner erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der einen Vertragspartei vom Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien auf dieser Vorstellung aufbaut (BGHZ 120, 10, 23; Senatsurteile vom 15. November 2000 - VIII ZR 324/99, WM 2001, 523, unter II 1 a, sowie vom 8. Februar 2006 - VIII ZR 304/04, WM 2006, 828, Tz. 8).
  • BGH, 15.11.2000 - VIII ZR 324/99

    Wegfall der Geschäftsgrundlage beim Kauf eines Rückübertragungsanspruchs

    Auszug aus BGH, 24.03.2010 - VIII ZR 60/09
    a) Die Geschäftsgrundlage eines Vertrages wird nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gebildet durch die bei Vertragsschluss bestehenden gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien oder die dem Geschäftsgegner erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der einen Vertragspartei vom Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien auf dieser Vorstellung aufbaut (BGHZ 120, 10, 23; Senatsurteile vom 15. November 2000 - VIII ZR 324/99, WM 2001, 523, unter II 1 a, sowie vom 8. Februar 2006 - VIII ZR 304/04, WM 2006, 828, Tz. 8).
  • BGH, 07.02.2007 - VIII ZR 122/05

    Berechtigung des Vermieters zur einseitigen Erhöhung der Kostenmiete für nicht

    Auszug aus BGH, 24.03.2010 - VIII ZR 60/09
    Denn die Preisgebundenheit der Wohnung unterliegt nicht der Parteidisposition (Senatsurteil vom 7. Februar 2007 - VIII ZR 122/05, NZM 2007, 283, Tz. 15) und kann deshalb nicht Vertragsgegenstand geworden sein.
  • BGH, 14.10.1992 - VIII ZR 91/91

    Anwendung des DDR-Vertragsgesetzes - Aufhebung von Preisvorschriften - Anpassung

    Auszug aus BGH, 24.03.2010 - VIII ZR 60/09
    a) Die Geschäftsgrundlage eines Vertrages wird nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gebildet durch die bei Vertragsschluss bestehenden gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien oder die dem Geschäftsgegner erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der einen Vertragspartei vom Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien auf dieser Vorstellung aufbaut (BGHZ 120, 10, 23; Senatsurteile vom 15. November 2000 - VIII ZR 324/99, WM 2001, 523, unter II 1 a, sowie vom 8. Februar 2006 - VIII ZR 304/04, WM 2006, 828, Tz. 8).
  • OLG Düsseldorf, 28.10.2010 - 24 U 28/10

    Anspruch des Vermieters auf Änderung des Verteilungsschlüssels für die

    Die Geschäftsgrundlage eines Vertrages wird nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs durch die bei Vertragsschluss bestehenden gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien oder die dem Geschäftsgegner erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der einen Vertragspartei vom Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände gebildet, sofern der Geschäftswille der Parteien auf dieser Vorstellung aufbaut (vgl. etwa BGH, Urteil vom 24. März 2010, VIII ZR 60/09, bei juris, m.w.N.; BGH, NJW-RR 2006, 1037; BGHZ 120, 10).
  • KG, 08.05.2023 - 8 U 1144/20

    Rückforderung überzahlter Miete nach rückwirkendem Wegfall der Sozialbindung

    Die vom Landgericht herangezogene Entscheidung des BGH - VIII ZR 60/09 - sei auf den vorliegenden Sachverhalt nicht übertragbar.

    Da die Mieterhöhungen im Hinblick auf den (rückwirkenden) Wegfall der Sozialbindung unwirksam sind, ist ein Anspruch der Beklagten gemäß § 313 BGB auf Anpassung der Verträge zu prüfen (vgl. BGH Urteile vom 24.03.2010 24.03.2010 - VIII ZR 60/09 (juris) und - VIII ZR 160/09 (NZM 2010, 398) und vom 07.07.2010 - VIII ZR 279/09, ZMR 2010, 944).

    Dem Mieter kann die Rückforderung der gezahlten Miete insoweit nicht verwehrt werden, als er Zahlungen über die ortsübliche Miete hinaus erbracht hat (BGH - VIII ZR 60/09, aaO, Rn 19; BGH Urteil - VIII ZR 160/09, aaO, Rn 22ff.).

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Rechtsprechung
   AG Köln, 17.06.2008 - 223 C 260/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,32596
AG Köln, 17.06.2008 - 223 C 260/07 (https://dejure.org/2008,32596)
AG Köln, Entscheidung vom 17.06.2008 - 223 C 260/07 (https://dejure.org/2008,32596)
AG Köln, Entscheidung vom 17. Juni 2008 - 223 C 260/07 (https://dejure.org/2008,32596)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Dichtigkeitsprüfung der Gasleitungen grundsätzlich umlagefähig

Papierfundstellen

  • WuM 2010, 384
 
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Wird zitiert von ...

  • AG Köln, 26.10.2010 - 221 C 128/09

    Umlagefähigkeit der Dichtigkeitsprüfung einer Gasleitungen in einem Mietobjekt

    Die Dichtigkeitsprüfung der Gasleitungen im Objekt dient damit unmittelbar der Betriebssicherheit der Etagenheizung (AG Bad Wildungen, Urt. v. 20.06.2003, WuM 2004, 669; LG Hannover, Urt. v. 07.03.2007 - 12 S 97/06; AG Köln, Urt. v. 17.06.2008, WuM 2010, 384, Schmidt-Futterer, MietR, 9. Aufl. 2007, § 556, Rn. 223).

    Die vorliegende Entscheidung steht im Einklang mit der bisher zur Frage der Wirtschaftlichkeit von Gasdichtigkeitsprüfungen ergangenen Rspr. des AG Köln (vgl. AG Köln, Urt. v. 17.06.2008 - 223 C 260/07, WuM 2010, 384; AG Köln, Beschl. v. 30.10.2008 - 222 C 380/08).

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